Bei Fragen zu den unten aufgeführten Übertrittsregelungen wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte der 3. oder 4. Jahrgangsstufen.
Das Übertrittszeugnis wird am 7.05.2021 (ACHTUNG! Terminänderung wegen Corona) von den Klassenlehrern ausgehändigt.
Im Anschluss an die Kurzübersicht der aktuellen Übertrittsregelungen finden Sie die wichtigsten Termine an den weiterführenden Schulen.
Aus der Grundschule in die Realschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathe und HSU im Übertrittszeugnis:
- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
- bei allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht*
Aus der Grundschule in das Gymnasium
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht*
*Probeunterricht bestanden bei Deutsch, Mathe Note 3 oder 4; bei Deutsch
und Mathe Note 4 und 4 gilt Elternentscheidung
Bitte informieren Sie sich auch persönlich auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.
Bitte zur Anmeldung mitbringen:
- Übertrittszeugnis (Original)
- Geburtsurkunde (Original)
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss